Die Stufen des Stufenmodels
Vorgehensweise | Teilnehmerkreis des Gesprächs |
Erste Stufe 1. Aufzeigen des problematischen Verhaltens – objektiv – subjektiv2. Vereinbarung über Verhaltensänderung -Schwerpunkte setzen3. Bewährungszeit ohne weitere Eintragung (2 Schulwochen); Ankündigung weiterer Teilnehmer, falls sich nichts ändert.4. Inhalt des Gesprächs schriftlich festhalten und an die Eltern senden (Elternbrief 1 und Vereinbarung) | Schüler Klassenlehrer |
bei einer weiteren Eintragung innerhalb von 2 Wochen: | |
Zweite Stufe 1. Problematische Verhaltensweisen aufzeigen (wie oben)2. Vereinbarung über Verhaltensänderung3. Hilfen anbieten4. Information über Konsequenzen nach den gesetzlichen Bestimmungen5. Neuen Gesprächstermin festlegen zur Überprüfung der Vereinbarung (Schüler, Klassenlehrer) | Teilnehmerkreis erweitert sich: SchülerEltern, (schriftliche Einladung durch Elternbrief 2)Klassenlehrer,betroffener Lehrer |
bei einer weiteren Eintragung innerhalb von 2 Wochen: | |
Dritte Stufe 1. Darstellung des Problems 2. Erneute Vereinbarung über Verhaltensänderung 3. Inanspruchnahme von Hilfen fordern4. Konsequenzen umsetzen5. Neuen Gesprächstermin festlegen | Teilnehmerkreis erweitert sich: SchülerEltern, (schriftliche Einladung durch Elternbrief 2)Klassenlehrer,Vertrauenslehrer und / oder Beratungslehrer Schulleitung |
bei einer weiteren Eintragung innerhalb von 2 Wochen: | |
Vierte Stufe 1. Darstellung des Problems2. Erneute Vereinbarung über Verhaltensänderung3. Inanspruchnahme von Hilfen einfordern4.Ordnungsmaßnahme gem. § 53 SchG | Teilnehmerkreis erweitert sich: Schüler Eltern, (schriftliche Einladung durch Elternbrief 2)Klassenlehrer, Vertrauenslehrer und / oder Beratungslehrer Schulleitung Jugendhilfe evtl. Behörden und Ämter |
bei einer weiteren Eintragung innerhalb von 2 Wochen: | |
Fünfte Stufe Weitere Ordnungsmaßnahme | Teilnehmerkreis erweitert sich: wie oben + Teilkonferenz |